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   OVG Saarland, 11.07.2007 - 3 Q 104/06   

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OVG Saarland, 11.07.2007 - 3 Q 104/06 (https://dejure.org/2007,13570)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.07.2007 - 3 Q 104/06 (https://dejure.org/2007,13570)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 3 Q 104/06 (https://dejure.org/2007,13570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Konkurrenz zwischen Jugend- und Sozialhilfe bei Heimpflege gemäß § 34 SGB VIII eines geistig behinderten Jugendlichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrenz zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe hinsichtlich der Heimpflege eines geistig behinderten Jugendlichen; Erforderlichkeit einer stationären Eingliederungshilfemaßnahme bei einem geistig Behinderten; Eingreifen der Vor- und Nachrangregel bei fehlender ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 10 Abs. 4; ; SGB VIII § 34

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 12 BV 02.969

    Kinder- und Jugendhilfe, Kostenerstattung, Eingliederungshilfe für junge

    Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2007 - 3 Q 104/06
    In diesem Zusammenhang sei, wie auch eine Entscheidung des VGH München vom 9.6.2005 - 12 BV 02.969 - feststelle, unerheblich ob die Art der Behinderung, die eine Eingliederungshilfemaßnahme neben der Jugendhilfemaßnahme erforderlich mache, wesentlich sei oder nicht, Kann- und Mussleistung nach § 39 BSHG seien insoweit gleichzusetzen.

    Insoweit verbietet sich die in erster Linie - auch unter Hinweis auf die o.g. Rechtsprechung des BayVGH vom 9.6.2005, a.a.O. - angeführte offenbare Sichtweise des Klägers, dass ein Bedarf an Jugendhilfe nur mit einem irgendwie gearteten, auf geistiger beziehungsweise körperlicher Behinderung beruhenden begründeten Bedarf an Sozialhilfe nach BSHG SGB XII zusammentreffen müsse, um nach § 10 Abs. 4 SGB VIII den Leistungsvorrang des Sozialhilfeträgers auszulösen und hier einen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X zu begründen.

  • OVG Saarland, 17.02.2006 - 3 Q 44/05

    Eine nach § 86 Abs 6. SGB VIII begründete Zuständigkeit endet mit dem Ende des

    Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2007 - 3 Q 104/06
    Deren erfolgreiches Geltendmachen verlangt die Darlegung eines in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts divergierenden Rechtssatzes zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder des dem Verwaltungsgericht "übergeordneten" Oberverwaltungsgerichts, hierzu etwa Beschluss des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.2.2006 - 3 Q 44/05 - m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - 12 A 5322/00

    Erstattung von für die Betreuung eines Kindes in einem

    Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2007 - 3 Q 104/06
    Aus der von ihm zu Art und Schwere der Behinderung des Hilfeempfängers angeführten Unterrichtung in einer Sonderschule im Zusammenhang mit der festgestellten leichten Intelligenzminderung (IQ kleiner 70) ergibt sich nicht, dass eine behinderungsbedingte stationäre Heimpflege erforderlich wäre vgl. hierzu OVG Münster, Urteil vom 20.2.2002 - 12 A 5322/00 -, zitiert nach Juris, wonach unter Hinweis auf entsprechende Fachliteratur bei IQ-Werten zwischen 55 und 69 von einer leichten geistigen Retardierung auszugehen ist und der daraus folgenden Lernbehinderung mit einer Ausbildung in Sonderschulen mit kleinen Klassen begegnet werden kann, die in der Regel ein einigermaßen selbständiges Leben ermöglichen soll.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1997 - 16 B 3118/96

    Anspruch auf Hilfe für junge Volljährige in Gestalt der Heimerziehung;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2007 - 3 Q 104/06
    Soweit der Kläger geltend macht, der Hilfeempfänger werde lebenslang nicht selbständig leben können und Hilfe brauchen sowie nach der Schule in eine beschützte Werkstatt wechseln müssen, ist dies vorliegend (noch) nicht maßgeblich, sondern gegebenenfalls bei einer eventuell künftigen Entscheidung nach § 41 SGB VIII über eine Hilfe für junge Volljährige zu berücksichtigen vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG Münster, Beschluss vom 20.2.1997 - 16 B 3118/96 -, FEVS 47, 505 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 12 B 308/04

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Behinderte, Sonstige Leistungen,

    Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2007 - 3 Q 104/06
    Von einer Betrachtung nach konkretem Bedarf und nach Ursache (Kausalität) und Zweck der von dem Hilfeempfänger beanspruchten und ihm gewährten Leistung zu Abgrenzung und Vergleich der Leistungsarten geht auch das OVG Münster vgl. hierzu Entscheidungen vom 30.4.2004 - 12 B 308/04 - zitiert nach Juris und vom 4.4.1995 - 16 A 3115/94 - aus.
  • VGH Bayern, 24.02.2014 - 12 ZB 12.715

    Kostenerstattung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger bei

    Soweit er insoweit auf ein Urteil des Sozialgerichts Köln (U.v. 30.6.2010 - S 21 SO 10.07 - juris) verweist, das (ähnlich wie OVG des Saarlandes, B.v. 11.7.2007 - 3 Q 104/06 - juris Rn. 13 f.) für die Anwendung der Vorrangregelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII auf eine "qualifizierte" Überschneidung der Hilfebedarfe abstellt und für die Annahme des Vorrangs des Sozialhilfeträgers verlangt, dass die entsprechende Maßnahme der Eingliederungshilfe (Heimunterbringung) gerade wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung gegeben sein muss (also ein Kausalitätserfordernis aufstellt), entspricht dies nicht dem aktuellen Stand der vorstehend dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die ein entsprechendes Kausalitätserfordernis ablehnt (BVerwG, U.v. 9.2.2012 - 5 C 3.11 - BVerwGE 142, 18 ff. Leitsatz).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 12 A 840/09

    Bei weitgehend deckungsgleichen Ansprüchen auf Eingliederungshilfe und Leistungen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 5 C 19.08 -, NVwZ-RR 2010, 231, juris; Meysen, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 6. Auflage 2009, § 10, Rn. 45; vom Ansatz her gleich, aber im Ergebnis wohl a.A.: OVG Saarland, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 3 Q 104/06 -, juris.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 170/11
    Sei aufgrund einer geistigen Behinderung des Hilfeempfängers konkret keine Unterbringung in einem Heim erforderlich, entstehe vielmehr keine Konkurrenzsituation, die von der Vor- und Nachrangregel des § 10 Abs. 4 SGB VIII erfasst werde (OVG Saarland, Beschluss vom 11.07.2007 - 3 Q 104/06).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 153/10

    Anspruch auf eine vollstationäre Unterbringung eines geistig behinderten Kindes

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 5 C 19.08 -, NVwZ-RR 2010, 231, juris, und Beschluss vom 10. August 2007 - 5 B 187/06 -, juris ; Meysen, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 6. Auflage 2009, § 10, Rn. 45 und 48; vom Ansatz her gleich, aber im Ergebnis wohl a.A.: OVG Saarland, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 3 Q 104/06 -, juris.
  • VG Köln, 26.11.2009 - 26 K 1461/09

    Anforderungen an die Erstattung der von einem Sozialleistungsträger gezahlten

    Er verweise zudem auf das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 3 Q 104/06 - Beschluss vom 11.07.2007.

    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 12 A 1142/05 - dass., Beschluss vom 30. April 2004 - 12 B 308/04 -, JURIS; OVG Saarland, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 3 Q 104/06 -, JURIS; VG München, Urteil vom 24.

  • LSG Hessen, 18.02.2008 - L 9 SO 44/07

    Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Sozialhilfe - Vorrang

    Ergänzend bezieht er sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. Juli 2007 (3 Q 104/06).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2010 - 12 A 2910/09

    Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe bei Vorrang der Sozialhilfe

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 5 C 19.08 -, NVwZ-RR 2010, 231, juris; Meysen, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 6. Auflage 2009, § 10, Rn. 45; vom Ansatz her gleich, aber im Ergebnis wohl a.A.: OVG Saarland, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 3 Q 104/06 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2010 - 12 A 728/09

    Vorrang der Sozialhilfe besteht nur bei gleichartigem Anspruch nach dem SGB VIII

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 5 C 19.08 -, NVwZ-RR 2010, 231; Meysen, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 6. Auflage 2009, § 10, Rn. 45; vom Ansatz her gleich, aber im Ergeb-nis wohl a.A.: OVG Saarland, Beschluss vom 11. Ju-li 2007 - 3 Q 104/06 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - 12 A 1416/11

    Rechtmäßigkeit der Gewährung einer Hilfeleistung gem. § 104 SGB X an den Betreuer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 5 C 19.08 -, NVwZ-RR 2010, 231; Meysen, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 6. Auflage 2009, § 10, Rn. 45; vom Ansatz her gleich, aber im Ergebnis wohl a.A.: OVG Saarland, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 3 Q 104/06 -, juris.
  • SG Köln, 30.06.2010 - S 21 SO 10/07

    Sozialhilfe

    Es muss eine Schnittmenge der Hilfebedarfe vorliegen, erforderlich ist insoweit, dass sich die Leistungen in qualifizierter Weise überschneiden bzw. gleichartig sind (Hessisches LSG 18.2.2008 -L 9 SO 44/07-; OVG Saarland 11.7.2007 -3 Q 104/06-).
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